Behandlungskosten

Gesetzlich Versicherte:

Die Kosten für eine osteopathische Behandlung (Dauer 60 Minuten) betragen 120,- Euro und werden von den gesetzlichen Krankenkassen zum Teil übernommen.

Dieser Betrag ist in Bar zu verrichten. Sie erhalten entsprechend eine Quittung, die ausreichend ist für eine evtl. Kostenerstattung von der Krankenversicherung.

Ich habe zwei Links für Sie erstellt, unter denen Sie nachschauen können, ob Ihre Krankenversicherung einen Teil der Kosten erstattet.

OsteopathiePatienteninfo-Krankenkassen

Zusatz Versicherte:

Hier hängt die Übernahme der Kosten stark von der Dauer und Höhe des Vertrages ab. Bitte informieren Sie sich deshalb im Vorfeld über folgendes:

  1. Sind Alternativmethoden wie Osteopathie, Akupunktur, Chiropraktik im Vertrag enthalten?
  2. Bis zu welcher Summe werden pro Jahr werden Kosten erstattet und wie viel Prozent von der Gesamtrechnung?
  3. Wann ist/war der Vertragsbeginn?

Privat Versicherte:

Die Privatversicherungen erstatten die Kosten meist in voller Höhe, wenn die Behandlungen durch einen Heilpraktiker ausgeführt wurden und dieser mit der Gebührenordnung (Hufelandverzeichnis) abrechnet.

Beihilfe Berechtigte:

Die Beihilfe übernimmt im Regelfall immer die Kosten.
Bitte Informieren Sie sich aber im Vorfeld über folgendes: 

  1. Sind Behandlungskosten durch Heilpraktiker in ihrem Vertrag abgedeckt (oftmals sind alternative Heilbehandlungen/Kostenerstattungen ausgeschlossen)?
  2. Werden evtl. Mindest- oder Höchstsätze bezahlt?
  3. Wie hoch ist der Selbstbehalt?